Besuchen Sie in unserem 10. Jubiläumsjahr unsere 10 teilnehmenden Hütten während der Wandersaison 2023.
In jeder Hütte können Sie sich einen Stempel abholen. Sollte die Hütte geschlossen sein, finden Sie einen Stempel in einer ausgewiesenen kleinen Holzkiste unmittelbar an der Hütte, mit dem Sie sich den Pass an der entsprechenden Stelle selbst abstempeln können. Bei vollem Pass gibt es für Sie ein Motivglas „Hüttenhopping“ gratis.
Ihren vollen Hüttenpass können Sie in der letzten, von Ihnen erwanderten Hütte abgeben und diesen gegen ein Hüttenhoppingglas inklusive Wein- oder Saftschorle eintauschen.
Das Motivglas „Hüttenhopping“ kann gegen Vorlage des Stempelpasses auch während der Öffnungszeiten im Tourismusbüro Südliche Weinstrasse Edenkoben e.V. abgeholt werden (ohne Füllung).
In diesem Jahr findet auch wieder unser MINI-Hüttenhopping für Kinder statt!
Bei unserem Jubiläumsgewinnspiel können Sie tolle Preise gewinnen. Beantworten Sie ganz einfach die Fragen auf dem Hüttenhoppingpass und füllen Ihre Kontaktdaten aus, damit nehmen Sie bei Abgabe des Passes automatisch an unserem Gewinnspiel teil. Die Antorten findent man immer in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Hütte.
§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist der Verein Südliche Weinstrasse Edenkoben vertreten durch die Geschäftsführerin sabine Zwick.
§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.
(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.
§ 3 Teilnahme
(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars. Es kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels zu entnehmen sind (etwa Erfüllung bestimmter Aufgaben).
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.
Sonntag 10 – 18 Uhr
An Feiertagen und in den Ferien unregelmäßig geöffnet
Sonntag, Feiertag
April bis September 10 – 18 Uhr
Oktober bis März 10 – 17 Uhr
Montag bis Donnerstag: 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN NOVEMBER BIS MÄRZ
Montag, Dienstag, Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr und 13.30. - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr