In diesem Jahr können auch Kinder an unserem beliebten Hüttenhopping teilnehmen.
Speziell für euch gibt es jetzt einen speziellen Kinderpass der mit einem MINI – Hüttenhoppinglas belohnt wird.
Macht euch auf die Suche nach den Stempeln mit den Waldtieren und stempelt das Tier in das Feld der jeweiligen Hütte an der ihr euch befindet.
An jeder Hütte befindet sich ein kleines Holzkistchen mit dem dazugehörigen Tierstempel darin. Insgesamt gibt es 10 teilnehmende Hütten.
Wenn ihr mindestens 5 verschiedene Stempel gefunden und eingetragen habt dürft ihr den Pass in einer der teilnehmenden Hütten gegen ein „Mini-Hüttenhoppingglas“ eintauschen. Eine Saftschorle gibt es gratis dazu.
Auch in diesem Jahr habt ihr wieder die Möglichkeit an unserem Gewinnspiel zum Ende der Saison teilzunehmen.
Tolle Überraschungen warten auf euch.
Wir wünschen euch viel Spaß!
§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist der Verein Südliche Weinstrasse Edenkoben vertreten durch die Geschäftsführerin sabine Zwick.
§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.
(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.
§ 3 Teilnahme
(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars. Es kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels zu entnehmen sind (etwa Erfüllung bestimmter Aufgaben).
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.
Montag bis Donnerstag: 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN NOVEMBER BIS MÄRZ
Montag, Dienstag, Donnerstag:
9.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr